- Es gilt das gesprochene Wort!
Der im Antrag erwähnte Beschluss DS 7/1403 vom Juni letzten Jahres zum kommunalen Rettungsschirm begründet mitnichten die Verpflichtung, alle Einnahmeausfälle der Kommunen, die im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie stehen, auszugleichen, Herr Dr. Zeschmann. Wie kommen Sie eigentlich auf diese Idee? Dieser sogenannte „Rettungsschirm“ hat das Ziel, Kommunen, die krisenbedingt in finanzielle Notlagen geraten sind, gezielt zu unterstützen. Wie genau das erfolgen soll, wurde in einer Arbeitsgruppe zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.
Das Land hat sich da bereit erklärt, kommunale Mehrausgaben und Einnahmeausfälle im Jahr 2020 durch Nutzung des Ausgleichsfonds und durch eine Pauschale abzufedern. Das Land wird außerdem Mindereinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2020 bis 2021 teilweise übernehmen. 50 Prozent der kommunalen Steuermindereinnahmen in 2020 und 75 Prozent in 2021. Das sind also erkennbar nicht 100 Prozent der kommunalen Einnahmeausfälle, Herr Dr. Zeschmann. Die Ablehnung ihres Antrags wäre damit eigentlich schon begründet. Da die Probleme in den betroffenen Städten und Gemeinden aber offenkundig sind, möchte ich hierzu noch weiter ausführen.
Es ist ja unbestritten viel Geld, welches das Land jetzt in der Pandemie für seinen Kommunen zusätzlich bereitstellt. Der Rettungsschirm wurde nach einer intensiven Diskussion einvernehmlich zwischen dem Land und den Kommunen verabredet. Es wurden danach weitere 38 Millionen Euro zur Erstattung von Ausfällen bei den Kitabeiträgen sowie 23 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler Endgeräte zur Verfügung gestellt. Das sind einzelne Bedarfe, die nachträglich erkannt und bedient wurden. Aber das ausgehandelte Paket wieder aufschnüren sollte man nicht. Indem man fordert, andere kommunale Einnahmequellen, als die im Rettungsschirm vereinbarten, ebenfalls auszugleichen, tut man aber genau das. Aber die Pandemie ist noch nicht vorüber. Es wird auch noch weitere Entwicklungen und sicher auch weitere Hilfen für die Kommunen geben.
Anrede
Auch wenn ihr Antrag, die ausgefallenen Kurbeiträge zu erstatten, heute von uns abgelehnt wird, heißt das für uns nicht, dass wir die Städte und Gemeinden mit ihren Problemen alleine lassen. Wir werden die Entwicklung sehr genau verfolgen und uns die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden nach der Pandemie genau ansehen. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich vermutlich auch hier durch Corona wieder stärker. Dem wird dann Rechnung zu tragen sein.
Wir empfehlen daher jetzt die Ablehnung dieses Antrages.