(Nr. 11) Neun Bundesländer wollen sich unter der Federführung von Rheinland-Pfalz für ein Verbot des Einsatzes so genannter Reserveantibiotika in der Tiermast einsetzen. Das sind Wirkstoffe, die in der Humanmedizin bei schwer kranken Menschen eingesetzt werden, bei denen herkömmliche Antibiotika aufgrund von Resistenzen nicht mehr anschlagen. Der agrarpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion BENJAMIN RASCHKE kritisiert, dass Brandenburg sich dem Verbot nicht anschließt:
„Reserveantibiotika haben in der Tiermast nichts zu suchen. Wir fordern Agrarminister Vogelsänger auf, sich der Forderung nach dem Verbot anzuschließen. Mit Experten aus Human- und Veterinärmedizin sollte umfassend ausgelotet werden, welche Wirkstoffe unter ein Verbot fallen sollten und welche nicht.“
Die Anhörung von Sachverständigen zur Volksinitiative gegen Massentierhaltung im Agrarausschuss des Landtages habe erst kürzlich bestätigt, dass aus dem Vorsorgeaspekt heraus der Antibiotikaeinsatz in der Tiermast insgesamt deutlich reduziert werden muss. Für Reserveantibiotika gilt dies besonders, da diese in der Humanmedizin oft das letzte Mittel sind, wenn klassische Antibiotika aufgrund von Resistenzen nicht mehr wirken.
Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen tragen die Initiative von Rheinland-Pfalz mit.