(Nr. 164) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht der geplanten Erdgasförderung im Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen bei Märkisch Buchholz (Dahme-Spreewald) kritisch gegenüber. Rückenwind erhält sie durch neue Angaben des Wirtschaftsministeriums. Laut einer aktuellen Antwort der Landesregierung (pdf-Datei) kann eine Genehmigung der umstrittenen Errichtung einer Erdgasaufbereitungsanlage durch den französischen Energiekonzern Engie (vormals GDF/Suez) nur erteilt werden, wenn der „Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft“. Weiter heißt es, Ausnahmen sind demzufolge nur möglich, wenn u.a. ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.
„Ich bezweifle, dass die Anlage überhaupt genehmigungsfähig ist. Die Erdgasförderung geht oftmals mit Schäden und Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt einher in anderen Bundesländer häufen sich die Berichte über Erdbeben, Schadstoffe oder die Verklappung von Lagerstättenwasser“, sagt der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion BENJAMIN RASCHKE. „Eine Genehmigung für die Förderung von Erdgas im Landschaftsschutzgebiet muss intensiv geprüft und der Öffentlichkeit das Ergebnis plausibel erklärt werden“, sagte er. Das Genehmigungsverfahren für die geplante Förderung bei Märkisch Buchholz befindet sich noch am Anfang. Bislang ist nur bekannt, dass sich Verfahrensbeteiligte Anfang des Sommers 2016 zu einem sogenannten Scoping-Termin getroffen haben. Ein Antrag auf Genehmigung wurde der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt.
Laut der wirtschaftspolitischen Sprecherin der Fraktion HEIDE SCHINOWSKY bestehe zudem das Problem, dass für die Erdgasförderung aus diesem Feld keine Förderabgabe erhoben werden könne: „Für das Feld ,Märkisch Buchholz’ gilt ,altes Recht’, wie für weitere 11 von insgesamt 18 Erdöl-/Erdgasfeldern in Brandenburg auch.“ Im Einigungsvertrag wurde seinerzeit festgehalten, dass keine Förderabgabe für Erdgasfelder in der ehemaligen DDR erhoben werden darf.
„Die Regelung gilt mehr als 25 Jahre nach der Wiedervereinigung als überholt“, sagte SCHINOWSKY. Bislang fand sich im Bundestag jedoch keine Mehrheit dafür, die umstrittene Passage im Bundesberggesetz zu streichen. Rein juristisch wäre die Streichung möglich, wie ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestages auf dem Jahr 2012 belegt. „Wir würden es begrüßen, wenn sich die rot-rote Landesregierung auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Berggesetzes starkmachen würde“, sagte SCHINOWSKY.
Weiterführende Informationen
>> Die Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)