(Nr. 91) Ein Großteil der Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht wird mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Absatz 2 STPO) eingestellt. Das geht aus der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.
In den Jahren 2011 bis 2015 gab es in Brandenburg insgesamt 1488 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz. Davon wurden 1156 Verfahren eingestellt; in lediglich 286 Fällen kam es zu einer Anklage. 947 der Verfahren wurden eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlte, also beispielsweise keine ausreichenden Beweise vorlagen.
Hierzu nahm der umwelt- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE, wie folgt Stellung:
„Die Zahlen deuten darauf hin, dass es bei Ermittlungen wegen Straftaten gegen das Tierschutzrecht oft an Beweisen fehlt. Unser Verdacht, dass den Verstößen nicht ausreichend nachgegangen wird, wird damit erhärtet. Die Landesregierung hält die Tatsache, dass der Anteil der Verfahrenseinstellungen bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht sehr hoch ist, für eine ‚Wertung‘. Dabei ist es Fakt, dass in den vergangenen Jahren im Schnitt vier von fünf Verfahren eingestellt wurden. Diese Zahlen sprechen für sich. Wenn die Landesregierung das Wohlergehen der Tiere ernst nimmt, muss sie dafür Sorge tragen, dass bei Verstößen gegen das Tierwohl endlich genauer hingesehen wird.“
>> Die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht (pdf-Datei)