(Nr. 12) Vorgestern ist bekannt geworden, dass in einer Putenmastanlage mit 45.000 Tieren bei Burglehn in Dahme-Spreewald das als Geflügelpest bekannte H5N8-Virus aufgetaucht war. Die Veterinärbehörde hat die unverzügliche Tötung des gesamten Bestandes angeordnet, der Betrieb wird einen Monat geschlossen bleiben. Bereits eine Woche zuvor war der Erreger in einer Geflügelanlage in Kyritz entdeckt worden, dort mussten 11.000 Tiere getötet werden. Unklar ist in beiden Fällen, wie sich die Tiere trotz der landesweiten Stallpflicht, die die Landesregierung im November verhängte, mit dem Virus anstecken konnten. Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE:
„Diese Vorfälle führen uns erneut die Schattenseiten der Massentierhaltung vor Augen. Sie sollten uns veranlassen, die gängige Praxis der Tierhaltung mehr denn je in Frage zu stellen. Die Folgen der Massentierhaltung, allen voran die Risiken für Mensch und Tier, sind nicht abschätzbar und nicht kontrollierbar. Trotz landesweit verhängter Stallpflicht, die massive Auswirkungen gerade auf alle Freiland-Halter hat, konnte nicht verhindert werden, dass es bereits in zwei Fällen zu einem Auftreten des Erregers kam.“
Kleinere Betriebe büßten somit doppelt für die großen Betriebe: Sie müssten die Stallpflicht ebenfalls umsetzen. Zudem seien sie auch von dem schlechten Image betroffen, das Seuchenvorfälle Tierhaltungsbetrieben insgesamt verleihen. „Wir Bündnisgrüne setzen uns daher schon lange für eine Abkehr von der industriellen Tierhaltung ein, denn diese ist nicht zukunftsfähig. Sie funktioniert momentan nur auf Kosten der Umwelt und vor allem auf Kosten der Tiere“, sagte BENJAMIN RASCHKE.
Er kritisierte darüber hinaus, dass der Steuerzahler einspringen muss, wenn es zum Auftreten des Erregers und infolgedessen zur Tötung zehntausender Tiere komme, denn das Land trägt die Hälfte der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse. Er kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses im Landtag zu setzen. Es sei nun wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirtinnen und Landwirte darüber aufzuklären, wie sich die Tiere mit dem Virus anstecken konnten. „Es müssen alle Gründe in Betracht gezogen werden und ausgeschlossen werden, dass es zwischen den beiden Fällen von Geflügelpest einen Zusammenhang gibt“, forderte er das zuständige Verbraucherschutzministerium auf.