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Minister bestätigt: Vogelgrippe-Erreger verbreitet sich auch von Tierfabrik zur nächsten

(Nr. 32) Gerade einen Monat ist es her, dass in der Kartzfehn Märkische Putenzuchtanlage in Burglehn (Dahme-Spreewald) rund 45.000 Puten aufgrund der Geflügelpest getötet werden mussten. Bereits eine Woche zuvor war der Erreger in einer von der Kartzfehn Märkische Puten GmbH betriebenen Geflügelanlage in Kyritz (Ostprignitz-Ruppin) entdeckt worden, dort mussten 11.000 Tiere „gekeult“ werden.

Lange war unklar, wie sich die Tiere trotz landesweiter Stallpflicht, die die Landesregierung im November verhängt hatte, mit dem Virus anstecken konnten. Mittlerweile sind die Untersuchungen abgeschlossen, wie Minister Stefan Ludwig heute im Verbraucherschutzausschuss darlegte. Die Untersuchungen weisen darauf hin, dass der Geflügelpesterreger über infizierte Puten seinen Weg von Kyritz nach Burglehn fand.

Der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE, nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Wenn die Übertragung der Geflügelpest auch von einem Großbetrieb der Tierhaltung zum nächsten erfolgt, müssen das Verbraucherschutz- und das Landwirtschaftsministerium Konsequenzen ziehen.

Es braucht schärfere Auflagen und Kontrollen für die Übertragungswege des Erregers in der Agrarindustrie, etwa der Transport- und Futtermittelwege. Wenn schon Herr Vogelsänger kein Einsehen hat, gegen die Massentierhaltung vorzugehen, so appelliere ich an Minister Ludwig, für einen besseren Verbraucherschutz, für schärfere Auflagen und Kontrollen zu sorgen.“

Nach heutigen Angaben von Verbraucherschutzminister Ludwig sind seit dem jüngsten Ausbruch der Vogelgrippe in Brandenburg inzwischen 155.000 Vögel in der Nutztierhaltung gekeult worden. Der daraus entstehende Entschädigungsanspruch betrage bei ca. 3,9 Mio. Euro.