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Bezüge der Sparkassen-Vorstände – Grüne fordern Einhaltung der neuen Transparenzregeln

(Nr. 123) Seit dem Frühjahr 2018 gelten neue Transparenzregeln für öffentlich-rechtliche Geldinstitute. Gemäß dem Brandenburger Sparkassengesetz sollen die Kommunen darauf hinwirken, die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Sparkassenvorstandes unter Namensnennung offenzulegen. Als erste der elf Sparkassen im Land Brandenburg hatte die Sparkasse Spree-Neiße ihren Jahresabschluss 2018 veröffentlicht. Vorstandsgehälter sind darin jedoch nicht enthalten. Michael Jungclaus, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Brandenburger Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Benjamin Raschke, Sprecher für Ländliche Räume, fragten deshalb bei der Landesregierung nach dem Stand der Umsetzung der Transparenzregeln. Die Antwort der Landesregierung kommentiert Michael Jungclaus wie folgt:

„Der Landtag hat die Änderung des Sparkassengesetzes beschlossen. Damit wurden neue Transparenzregeln eingeführt – allerdings wurde es den Kommunen überlassen, auf die Einhaltung der Regeln hinzuwirken. Das haben wir schon bei den Beratungen zum Gesetz kritisiert und uns dafür eingesetzt, dass die Hinwirkungspflicht nicht bei den Kommunen liegen sollte. Es zeigt sich jetzt, dass es ein Fehler war, unseren Änderungsantrag abzulehnen: Noch leisten nicht alle Sparkassen dem Gesetz Folge. Auch kann die Landesregierung keine Prognose dazu abzugeben, wann alle Sparkassen im Land Brandenburg die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder offenlegen werden. Aus Verbrauchersicht ist die Blockadehaltung der Sparkassen inakzeptabel. Uns bleibt aber nur übrig, an die Sparkassen zu appellieren, sich an die Transparenzregeln zu halten und die Kommunen an ihre Hinwirkungspflicht zu erinnern.“

Benjamin Raschke erklärt: „Um das klar zu sagen: Es geht hier nicht um eine Neiddebatte. Vielmehr ist es wichtig, falsche Anreize zu vermeiden. Außerdem sind der Informationsanspruch und der Unmut der Bürgerinnen und Bürger berechtigt. Während gleichzeitig Sparkassen-Filialen in ländlichen Regionen geschlossen werden, kann über die Bezüge ihrer Vorstände weiter nur spekuliert werden. Wir werden uns deshalb in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Sparkassengesetz geändert wird und die Landesregierung die Handhabe bekommt, dafür zu sorgen, dass die Vorstandsgehälter offengelegt werden.“

>> Unsere Kleine Anfrage "Bezüge der Sparkassen-Vorstandsmitglieder" und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)