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Tiertod durch defekte Massentierhaltungsanlagen – Brandenburger Landesregierung ist ahnungslos

Wie aus der Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht (Drucksache 6/6566, Thüringer Landtag), sterben in Thüringer Ställen jedes Jahr Tiere, weil lebensnotwendige Anlagen in den Ställen nicht richtig funktionieren oder falsch bedient werden. Rund 25.000 Tiere kamen in den vergangenen acht Jahren aufgrund technischer Defekte (z.B. defekte Lüftungen) in Thüringer Ställen ums Leben. Benjamin Raschke, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag nahm die Meldung aus Thüringen zum Anlass, um in einer Kleinen Anfrage an die Brandenburger Landesregierung in Erfahrung zu bringen, inwieweit technische Defekte den Tod von Tieren in Tierhaltungsanlagen in Brandenburg verursachen:

„Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zeigt, dass sie im Gegensatz zur Thüringer Landesregierung nicht weiß, wie viele Nutztiere durch technische Defekte in Tierhaltungsanlagen zu Schaden kamen und wie viele dadurch getötet wurden. Sie zieht sich darauf zurück, dass es keine Verpflichtung für Tierhalter gibt, der Behörde Tierverluste infolge technischer Defekte zu melden. Etwaige Defekte würden den Behörden durch risikobasierte Kontrollen in den Betrieben zur Kenntnis gelangen.

Sicherlich werden Lüftungsanlagen bei Tierschutzkontrollen ebenfalls überprüft. Allerdings haben wir erst kürzlich durch eine Große Anfrage festgestellt, dass es abhängig vom Landkreis eine außerordentlich große Varianz der Kontrolldichte in Bezug auf den Tierschutz gibt. Es gibt Landkreise, in denen so selten kontrolliert wird, dass Defekte den Behörden gar nicht zur Kenntnis gelangen können. Um die Einhaltung der tierschutzschutzrechtlichen Belange ordnungsgemäß zu kontrollieren, müssen Tierschutzkontrollen ausgeweitet werden. Zudem fordere ich die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass durch technische Defekte verursachter Tiertod zukünftig auch in Brandenburg erfasst wird und die Tierhalter dazu verpflichtet werden, Defekte, die erhebliches Tierleid oder gar Tiertod verursachen, direkt an die zuständigen Behörden zu melden.“

>> Große Anfrage „Tierschutz- und immissionsschutzrechtliche Überwachung Brandenburger Tierhaltungsanlagen“ (pdf-Datei)

>> Kleine Anfrage „Tiertod durch technische Defekte in Tierhaltungsanlagen und bei Tiertransporten“ und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)

>> Kleine Anfrage „Tiertod in Thüringer Tierhaltungsanlagen und bei Tiertransporten“ (pdf-Datei)