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Statement zur Richtlinie „Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe“

Heute tritt die Richtlinie „Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe“ des Sozialministeriums in Kraft. Ab sofort stehen 4,2 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zur Verfügung. Von der Corona-Pandemie geschädigte Träger von sozialen Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen können die Mittel bis Mitte November beantragen. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Carla Kniestedt, erklärt dazu:

„Die Liste der Brandenburgischen Einrichtungen, Angebote und Träger, die sich hilfsbedürftiger Menschen annehmen, ist lang: psychosoziale Dienste, Frauenhäuser oder Kontakt- und Beratungsstellen. Sie alle haben einen unschätzbaren Wert für unser Gemeinwohl. Sie helfen dezentral, kleinteilig und direkt am Menschen. Um die soziale Infrastruktur in Brandenburg auch unter den schwierigen Bedingungen der Coronakrise zu sichern, hatten wir als Koalitionsfraktionen erfolgreich einen Corona-Rettungsschirm für die soziale Infrastruktur im Landtag eingebracht.

Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass das Sozialministerium zügig den Beschluss umgesetzt und die Richtlinie „Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe“ auf den Weg gebracht hat. Dieser Schritt zur Erhaltung der sozialen Infrastruktur ist ungeheuer wichtig. Denn was einmal weggebrochen ist, ist unheimlich schwer wiederaufzubauen.“

Umfassende Informationen zur neuen Förderrichtlinie