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Corona: Krankenhäuser in der Pandemie nicht allein lassen, sondern stärken!

Mit dem Antrag „Krankenhäuser in der Pandemie jetzt stärken!“, der heute vom Landtag verabschiedet wurde, wollen die Koalitionsfraktionen Krankenhäuser in der Pandemie verstärkt unterstützen.

Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Carla Kniestedt:

„Zwar hat Bundesgesundheitsminister Spahn inzwischen die Weiterfinanzierung angekündigt, aber nur bis Ende Mai. Das ist absolut unzureichend! Die Pandemie wird im Mai leider nicht zu Ende sein – und damit auch nicht die Belastung der Krankenhäuser.

Deswegen haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass Flächenländer und somit die kleinen Krankenhäuser nicht im Stich gelassen werden. Brandenburgs Krankenhäuser sind für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung essentiell. Sie haben sich in der Pandemie für die großen Krankenhäuser eingesetzt, ihnen die COVID-Patient*innen abgenommen und den Rücken für die schweren Fälle freigehalten. Deswegen müssen wir uns nun auch für sie einsetzen!“

Hintergrund

Im Gegensatz zu den ersten Ausgleichzahlungen 2020 hat der Bund die Zahlungen nun an Bedingungen geknüpft. Demnach können nur Krankenhäuser berücksichtigt werden, die an der Notfallversorgung teilnehmen und eine Vereinbarung über eine Notfallstufe nach den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den Kassen abgeschlossen haben. Zusätzlich sind die Ausgleichszahlungen an eine 7-Tage-Inzidenz von über 70 oder 50 (wie sie im Entwurf der aktualisierten Ausgleichsverordnung beschrieben wird) und an freie Notfallkapazitäten unter 25 Prozent (Notfallstufen 2 und 3) bzw. unter 15 Prozent (Basisnotfallstufe) geknüpft. Durch diese Bedingungen erhält nur ein Teil der Brandenburger Krankenhäuser Ausgleichszahlungen.

Die Belegung der Krankenhäuser in Brandenburg ist 2021 gegenüber dem Vorjahr um 32 Prozent zurückgegangen. Die Erlöse der Leistungserbringung haben sich um 29 Prozent reduziert. Die Ausgleichszahlungen decken nur einen Teil des Erlösrückgangs ab und werden weiter sinken. Auch Krankenhäuser ohne Ausgleichszahlungen sind von Erlösausfällen und Fallzahlrückgängen betroffen. Ohne eine konsequente und vor allem zeitnahe Entscheidung insbesondere zum Budgetausgleich laufen die Länder und auch Bandenburg Gefahr, dass die von ihnen für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zwingend benötigten Krankenhäuser im Jahresverlauf in erhebliche und möglicherweise nicht zu heilende finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es ist zu befürchten, dass eine Reihe der Krankenhäuser in Insolvenz gehen oder Leistungen stark reduzieren muss.