Zu den Vorschlägen nach Erteilung einer Sondergenehmigung für das Kraftwerk Jänschwalde und einer Feststellung der „energiepolitischen Notwendigkeit von Braunkohletagebauen“ äußert sich der energiepolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Clemens Rostock wie folgt:
„Neue Tagebaue und Erweiterungen lehnen wir als Bündnisgrüne konsequent ab. Auch würde es viel zu lange dauern, bis Kohle aus neuen Tagebauen verbrannt werden könnte. Das ist für uns keine adäquate Antwort auf die aktuelle Gaskrise. Wir brauchen daher auch keine Feststellung der energiepolitischen Notwendigkeit von Braunkohletagebauen. Die alten Blöcke in Jänschwalde dürfen nur im absolut dringenden Bedarfsfall wieder in Betrieb genommen werden.“
Die umweltpolitische Sprecherin Isabell Hiekel ergänzt: „Einen grundsätzlichen Freibrief für zusätzliche Kohleverstromung zu Lasten der Wasserversorgung darf es nicht geben. Wir befinden uns mitten in einer Trockenheitskrise sondergleichen. Immer mehr Menschen im Land müssen mit Einschränkungen leben – da braucht es eine konkrete und plausible Prüfung, ob die Kohleindustrie jetzt noch mehr Wasser abzapfen darf. Erst muss sichergestellt sein, dass mit dem überschüssigen Wasser im kommenden Winter die Speicher aufgefüllt werden. Ansonsten kommen wir bei einer weiteren Dürre im nächsten Jahr in erhebliche Schwierigkeiten.“ Würden die alten Kraftwerksblöcke in Betrieb genommen werden, könnten bis zu 13 Millionen Kubikmeter/Jahr weniger Wasser in die Spree eingeleitet werden.
Hintergrund
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), zusammen mit seinen Amtskollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt, unter anderem die Forderung des Braunkohleverstromers LEAG nach Erteilung einer Sondergenehmigung für Jänschwalde und einer Feststellung der „energiepolitischen Notwendigkeit von Braunkohletagebauen“ übernommen. In einem von Bundestag und Bundesrat Ende letzter Woche beschlossenen Gesetz wurden zwar die alten Kraftwerksblöcke E und F in Jänschwalde aufgenommen, diese können aber aufgrund eines zu hohen Schadstoffausstoßes nur mit einer Nachrüstung oder Ausnahmegenehmigung ans Netz genommen werden. Eine Nachrüstung der Blöcke E und F hatte die LEAG bereits im Vorfeld aus Kostengründen abgelehnt. Die Erteilung einer Sondergenehmigung obliegt nun der Brandenburger Landesregierung. Zudem verlangt der Bundesgesetzgeber eine Prüfung der Sicherung der Trinkwasserversorgung, bevor die Anlagen ans Netz gehen.