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Reform des Bundesbergrechts: Klimaschutz muss gesetzlich verankert werden!

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde festgehalten, dass die Ampel-Koalition das Bergrecht modernisieren wird. Brandenburg ist durch den Kies- und Braunkohleabbau besonders betroffen. In einem Fachgespräch diskutierte Ricarda Budke, Sprecherin für Strukturwandel und Klimaschutz der Bündnisgrünen Fraktion im Brandenburger Landtag, über die Reform des Bundesbergrechts mit Dirk Teßmer (Bergrechtsjurist), Sonja Käseberg (Initiative „Verein für eine Heimat mit Zukunft“), Axel Kruschat (BUND Brandenburg), Christiane Schröder (NABU Brandenburg) und Kathrin Henneberger (Bundestagsabgeordnete, B’90/Grüne) aus dem Rheinland.

Ricarda Budke zeigte sich zufrieden mit den Erkenntnissen aus dem Fachgespräch:

Das Bergrecht kennt die Klimakrise nicht. Daher müssen Klimaschutzaspekte bei zukünftigen Bergbauvorhaben gesetzlich verankert werden. Auch ökologische Aspekte und eine bessere Beteiligung der betroffenen Menschen müssen unbedingt in einem reformierten Bundesbergrecht gestärkt werden.

Bereits mit dem Brandenburger Koalitionsvertrag 2019 haben wir klargestellt, dass es keine neuen Braunkohletagebaue und damit auch keine Umsiedlung von Dörfern in Brandenburg mehr geben wird. Im Gespräch am Montag wurde deutlich: Wir müssen im Bundesbergrecht verankern, dass Menschen nicht mehr für Rohstoffe ihre Heimat verlieren dürfen.

Die Reform ist auch eine Chance, bestehende Ungleichheiten zwischen Ost und West auszugleichen, wie z.B. bei Entschädigungen von Grundstückseigentümer*innen.

Das Fachgespräch war ein guter Auftakt. Wir bleiben mit unserer Bundestagsfraktion im engen Austausch. Jetzt ist der Bund am Zug.“

Eine ausführliche Zusammenfassung des Fachgesprächs finden Sie hier.