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Fraktionsklausur: Bündnisgrüne fordern sieben Punkte für ein Brandenburger Klimagesetz

Die Folgen des Klimawandels sind bundesweit schon heute dramatisch spürbar. Viele der Klimawandelfolgen treffen Menschen mit geringerem Einkommen deutlich stärker. Auf ihrer zweitägigen Klausur hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag mit Kolleg*innen aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Berlin über gesetzliche Regelungen ausgetauscht.

Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir alle spüren die Folgen des Klimawandels: brennende Wälder, trockene Seen und Flüsse und dramatische Ernteverluste in der Landwirtschaft, aber auch die steigende Sorge um die Trinkwasserversorgung und Hitzeopfer betrifft uns alle. Wir brauchen mehr Tempo und verbindliche Regeln. Klimaschutz und Klimaanpassung bieten viele Chancen für Brandenburg. Als Vorreiter bei der Energiewende sind wir bereits attraktiver Standort für Unternehmen. Mit gesetzlichen Regelungen schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Wirtschaft und unterstützen den Wandel hin zu einer krisenfesten Gesellschaft. Wichtige Partner dabei sind die Kommunen, mit denen wir verstärkt ins Gespräch gehen wollen.“

Ricarda Budke, klimapolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Ein Klimagesetz für Brandenburg stellt sicher, dass Brandenburg seine klimapolitischen Verpflichtungen erfüllt und wir die Menschen vor den Folgen des Klimawandels schützen. Klimaschutzziele müssen gesetzlich verankert und konkrete Maßnahmen gesetzlich festgeschrieben werden. Klimaschutz und die Klimaanpassung müssen als politische Querschnittsaufgabe verstanden werden. Erforderlich ist ein Klimakabinett und ein wissenschaftlicher Klimabeirat, der die Klimapolitik im Land fachlich begleitet und letztendlich auch antreibt.“

Sieben Punkte für ein Brandenburger Klimagesetz

  1. Verankerung der Klimaschutzziele und effektiver Strukturen zur Umsetzung des Klimaplans wie ein wissenschaftlicher Klimabeirat und ein Klimakabinett.
  2. Ambitionierte Umsetzung des Bundesgesetzes zur kommunalen Wärmeplanung, um die Wärmewende in Brandenburg voranzubringen.
  3. Ausweitung der Solarpflicht auf Neubauten im privaten Bereich, bei Dachsanierung und beim Neubau von Parkplätzen, um den PV-Ausbau auf versiegelten Flächen voranzutreiben.
  4. Einführung eines Solareuros (äquivalent zum Windeuro), um die Beteiligung von Bürger*innen an der Energiewende zu ermöglichen und die Akzeptanz zu steigern.
  5. Anpassung der Wassernutzungsentgelte sowie Regelungen zur Wiederverwendung von Wasserressourcen (z.B. Regenwasser), die einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern.
  6. Einführung der verpflichtenden Aufgabe zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern und Klimaemissionen aus Mooren zu minimieren.
  7. Einbeziehung der Themen Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels in die schulische und vorschulische Bildung, um so frühzeitig für diese Themen zu sensibilisieren und das Bewusstsein zu schaffen.

Hintergrund

Derzeit erarbeitet die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, und Klimaschutz (MLUK) den Klimaplan Brandenburg, der als ressortübergreifende Klimaschutzstrategie und mit einem entsprechenden Maßnahmenprogramm auf die Erreichung von Klimaneutralität bis spätestens 2045 zielen wird. Die wissenschaftliche Grundlage für den Klimaplan ist ein Gutachten, welches am 8. März 2023 veröffentlicht und im Umweltausschuss durch Prof. Dr. Bernd Hirschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vorgestellt wurde. Mit dem Klimaplan Brandenburg wird ein zentrales Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Darin heißt es auch, dass gesetzlicher Regelungsbedarf, der sich auf dem Klimaplan ergibt, weiterverfolgt werden soll.

Hier geht’s zum wissenschaftlichen Gutachten zum Klimaplan.

Gruppenfoto auf der Fraktionsklausur in Joachimsthal am Werbellinsee, 20.04.202