Zum Inhalt springen

Windeuro: Bis zu 13 Mio. Euro für Brandenburger Kommunen

In Zukunft könnten die Einnahmen aus dem Windeuro für Brandenburger Kommunen bei über 13 Millionen Euro im Jahr liegen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Raschke und Clemens Rostock hervor. Das gilt für den Fall, dass alle bisher genehmigten und bisher beantragten Windenergieanlagen in Betrieb gehen würden. Das meiste Geld kommt dabei Kommunen in ländlichen Räumen zugute.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, äußert sich diesbezüglich:

„Die ländlichen Räume liefern die Energie der Zukunft. Mit Wind- und Solareuro profitieren deshalb zu Recht vor allem Kommunen in ländlichen Regionen. Allein der Windeuro kam bis zu 13 Millionen Euro pro Jahr in die Gemeindekassen spülen. Zukünftig wollen wir noch weitergehen: Geld soll auch direkt bei Bürger*innen ankommen, beispielsweise durch vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen und investive Beteiligung. Das fand auch in der Anhörung zur Novellierung des Windeuros im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie diesen Mittwoch großen Zuspruch unter den Experten. Dafür setzen wir uns ein.“

Zum Hintergrund

Nach dem aktuell geltenden Windenergieanlagenabgabengesetz zahlen Betreibende für jede Windenergieanlage, die seit 2021 in Betrieb gegangen ist, jährlich eine Abgabe von 10.000 Euro an die Kommunen. Ab 2025 gilt zudem der Solareuro, nachdem Betreibende von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen jährlich 2.000 Euro pro Megawatt Leistung an die Kommune zahlen müssen. Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie fand diese Woche Mittwoch die Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die Novellierung des Windenergieanlagenabgabengesetzes statt. Seit Dezember 2023 gilt in NRW das Bürgerenergiegesetz, welches Vorhabenträger von Windenergieprojekten verpflichtet, eine Beteiligungsvereinbarung mit anspruchsberechtigten Gemeinden zu schließen. In § 7 listet das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten zur direkten Beteiligung von Bürger*innen auf, die dabei vorgesehen werden können.