In der Antwort auf eine Mündliche Anfrage von Benjamin Raschke sagt die Landesregierung, dass sie für die Aufhebung der Einspeisebegrenzung in der Kleinspeicher-Richtlinie keine Relevanz sieht. Sachsen hat die Einspeisebegrenzung von geförderten PV-Speichern bereits vor zwei Jahren aufgehoben. Dadurch konnte während der Energiekrise mehr Strom in das Netz eingespeist werden und hilft so, den Anteil der Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Laut Brandenburgischen Energieministerium würde eine ähnliche Änderung der Richtlinie in Brandenburg mit erheblichem Verwaltungsaufwand einhergehen.
Das Kleinspeicher-Programm förderte 2019 und 2020 private Haushalte beim Kauf eines Stromspeichers, um den Strom der eigenen PV-Anlage zu speichern. Eine Zuwendungsvoraussetzung war, dass nicht mehr als 50% der Leistung ins Netz eingespeist werden kann. Da die Zweckbindungsfrist des Programms 5 Jahre ist, gilt die Begrenzung für viele Besitzer von geförderten PV-Speichern noch immer.
Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, sagt dazu Folgendes:
„In der Praxis führt die Einspeisebegrenzung dazu, dass an sonnigen Tagen Strom aus der Solaranlage ungenutzt bleibt. Denn wenn der Speicher voll ist und nur 50% der Leistung eingespeist werden darf, geht der Rest ungenutzt verloren. Wir müssen verantwortungsvoller mit unserer Energie umgehen. Es ist deswegen gut, dass die Zweckbindungsfrist bald ausläuft und die Einspeisebegrenzung damit nicht mehr gilt. Ich fordere das Energieministerium dazu auf, die Richtlinie jetzt noch zu ändern. Die dadurch gewonnene Energie sollte uns der erhöhte Verwaltungsaufwand wert sein.“