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Hohe zweistellige Zahl von Extremisten mit Waffenbesitzerlaubnis in Brandenburg: Extremisten entwaffnen!

Der Brandenburger Verfassungsschutz weist eine hohe zweistellige Zahl von Personen mit Waffenbesitzerlaubnis als Extremisten aus. Etwa 80 Prozent davon sind dabei dem Rechtsextremismus zuzurechnen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, hervor. Auch angesichts der Debatte um die Konsequenzen aus dem furchtbaren Attentat von Solingen müssen aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion waffenrechtliche Erlaubnisse und die Zuverlässigkeit der waffenbesitzenden Personen umso genauer überprüft, eventuelle waffenrechtliche Vollzugdefizite behoben und sinnvolle Verschärfungen im Waffenrecht umgesetzt werden.

Benjamin Raschke sagt dazu:

Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten! Es kann nicht sein, dass eine hohe zweistellige Zahl von Extremisten aus allen Phänomenbereichen, davon jedoch 80 Prozent Rechtsextremisten, in Brandenburg im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und wohl auch entsprechender Waffen ist. Unser Ziel ist es, Extremisten keine Waffen in die Hände zu geben und ihnen diese auch mit den Mitteln des Rechtsstaats aus den Händen zu nehmen. Denn sie stellen eine Gefahr für uns alle dar.

Das Polizeipräsidium als Waffenbehörde muss ganz genau hinschauen, sofern es entsprechende Hinweise erhält – spätestens jedoch bei der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung der jeweiligen Personen. Dabei muss sie insbesondere prüfen, ob eine Mitgliedschaft in einer festgestellten verfassungswidrigen Organisation oder in einer Vereinigung, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, vorliegt. So hält das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Mitglieder in einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften Partei regelmäßig für waffenrechtlich unzuverlässig.

Wichtig ist auch, eventuelle Vollzugsdefizite festzustellen und zu beheben. So ist Hinweisen, die auf eine Unzuverlässigkeit der entsprechenden Person schließen lassen, umgehend nachzugehen. Dazu müssen solche Hinweise die Waffenbehörde aber auch erreichen. Darüber hinaus sind sinnvolle und mehr Sicherheit bringende Verschärfungen im Waffenrecht zu prüfen und umzusetzen.“