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Abwehrender Katastrophenschutz: Mängel befürchtet – Fraktion hakt nach

Nach ausweichenden Antworten des Innenministeriums und zu befürchtenden Mängeln im abwehrenden Katastrophenschutz des Landes Brandenburg haken Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, und Heiner Klemp, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion, mit einer weiteren Kleinen Anfrage nach.

Dazu sagt Benjamin Raschke:

Das Innenministerium hat zur Ausstattung des Brandenburger Katastrophenschutzes für den Fall einer Hochwasserlage – insbesondere zur Zahl der vorhandenen Wassergefahren-Züge – mit Soll-Regelungen, nicht aber dem realen Stand der Dinge geantwortet. Wir fragen daher weiter nach, um zu einer ehrlichen Bestandsanalyse zu kommen.

Auch erhoffen wir uns, dass zur Situation der Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen etwa hinsichtlich Freistellungen und Verdienstausfall nicht mehr ausweichend geantwortet wird. Wenn die Notwendigkeit einer Helfergleichstellung endlich anerkannt wird, dann sind wir einer Umsetzung schon einen großen Schritt näher. Dafür stehen wir jetzt und in der nächsten Legislaturperiode zur Verfügung.“

Hintergrund:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3585 von Benjamin Raschke hatte das Innenministerium Angaben zur Anzahl von Wassergefahren-Zügen im Land Brandenburg gemacht, die bereits einer ersten Überprüfung nicht standgehalten hatten und sich auf Soll- anstelle von Ist-Zahlen bezogen. Zudem war ausweichend auf die Situation von Ehrenamtlichen in den Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen geantwortet worden, die gegenüber den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren beispielsweise hinsichtlich der Freistellung und des Lohnausgleichs schlechter gestellt sind, jedoch ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Land leisten.

>> Statement zur ersten Kleinen Anfrage

>> Kleine Anfrage Nr. 3585