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Bild von der Präambel der Landesverfassung Brandenburg Foto: Jacob Schmidt | Fraktion

Eine gute Verfassung wird noch besser: Gegen Antisemitismus, für Gleichberechtigung

Brandenburgs Verfassung war nicht nur die erste der neuen Bundesländer. Sie beschritt auch ganz neue Wege: ein Antidiskrimierungsgebot, der Schutz von Umwelt und Natur, die Nennung von „Bürgerinnen und Bürgern“ in der Präambel – die neue Verfassung war beispielgebend.

Verfassungen reflektieren ihre Zeit – und geben der Entwicklung der Gesellschaft eine Orientierung. Eine dieser in der Verfassung verankerten Richtschnüre wollten und mussten wir aufgrund der jüngsten Ereignisse deutlich schärfen. Jüdisches Leben und die Jüdische Kultur in Deutschland sind weiterhin bedroht. Das haben der Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 und die antisemitischen Ausschreitungen im Mai uns nur zu deutlich vor Augen geführt. Auch enthalten die Verschwörungsmythen, die gerade grassieren, oft antisemitische Muster. Deshalb erheben wir jetzt in der Verfassung die Bekämpfung von Antisemitismus zum Staatziel.

Das ist der erste gute, wenngleich ein erschreckender Grund, die Verfassung zu ändern. Der zweite gute Grund ist in schöner. Gestern jährte sich der Nachbarschaftsvertrag mit Polen zum dreißigsten Mal. Ein würdiger Anlass, um die Freundschaft mit Polen noch stärker in die Verfassung zu schreiben. Wir wollen die Freundschaft mit Polen weiter intensivieren und pflegen. Zu einer guten Freundschaft gehört aber auch, dass Konflikte klar angesprochen werden – wie leider auch bei der schwer erträglichen Rede des polnischen Botschafters im Plenum deutlich wurde (mehr dazu in der Rede von Heiner Klemp).

Ab jetzt stehen die Frauen auch endlich in der Verfassung. Das wurde auch höchste Zeit!
Petra Budke

Und es gibt noch einen dritten guten Grund, die Verfassung zu ändern: Es ist Zeit für eine geschlechtergerechtere Verfassung. „Bürgerinnen und Bürger“ – so steht es bereits seit 1992 in der Präambel. Aber Frauen und Männer gehören in den gesamten Text! Und das kommt jetzt. Klar: Wir Bündnisgrüne hätten uns gewünscht, dass die Verfassung nicht nur Frauen und Männer explizit nennt, sondern jede*r anspricht. Aber im Parlament ist die Nennung von Frauen und Männer der Schritt, der möglich ist. Und das ist ein Erfolg: Brandenburg wird das erste Bundesland mit einer Verfassung in geschlechtergerechter Sprache!