Zum Inhalt springen

Fraktion bringt Gesetz für CCS-Verbot in den Landtag ein

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem die Verpressung von Kohlendioxid, das bei der Abscheidung im Rahmen des sogenannten CCS-Verfahrens (Carbon Capture and Storage) vorwiegend bei der fossilen Energieerzeugung anfällt, in Brandenburg ausgeschlossen werden soll. Die Grundlage für die parlamentarische Initiative ist das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG), ein Bundesgesetz vom Juni 2012, welches den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, in einzelnen Gebieten des Landes die CO2-Speicherung zu verbieten. Unser Gesetzentwurf wird auf der Augustsitzung des Landtags behandelt werden.

„Mit dem „Gesetz zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung in Brandenburg (KSpG Brbg)" kann der Landtag Klarheit für die zukünftige Entwicklung Brandenburgs wiederherstellen,“ sagt SABINE NIELS, bergbaupolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu dem Gesetzentwurf. „Bürger, die sich durch die möglichen Einlagerungspläne von Vattenfall in Brandenburg verunsichert fühlten, können bei Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Parlament darauf vertrauen, dass ihre Lebensgrundlagen nicht durch kurzsichtige Interessen der Braunkohleindustrie gefährdet werden. Aber auch Unternehmen und Kommunen, welche z.B. die Geothermie nutzen oder zukünftig nutzen wollen, können nun auf sicherer Grundlage investieren. Das gilt auch für die Erschließung von Bodenschätzen in Brandenburg", sagte SABINE NIELS.

Der Gesetzentwurf stützt sich auf geologische Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Diese hatte für Brandenburg 17 mögliche Standorte für ein Untergrundlager ermittelt. Die Standorte wurden auf Konflikte und Nutzungskonkurrenzen untersucht. Im Ergebnis können alle 17 Standorte, bzw. die fünf brandenburgischen Planungsregionen als Standort für ein CO2-Lager ausgeschlossen werden, da hier Konflikte bzw. Nutzungskonkurrenzen bestehen. Dies sind im Wesentlichen die Sicherung von Naturschutzgebieten mit überregionaler Bedeutung, die Sicherung der touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung, die Sicherung der Grundwasserversorgung und die Sicherung der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien.

„Uns ging es vor allem darum, für den Ausschluss der CO2-Verpressung in den Untergrund klare Kriterien zu benennen", sagte AXEL VOGEL, Fraktionsvorsitzender der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Es reicht in einem Rechtsstaat nicht aus, wenn die Vattenfall-Geschäftsführung und die derzeitige Landesregierung erklären, in absehbarer Zeit keine Pläne für CCS in Brandenburg zu haben. Damit allein wird eine Genehmigung nicht rechtssicher ausgeschlossen. Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde Klarheit schaffen und das Ende der CO2-Verpressung in Brandenburg besiegeln."

>> Zum Gesetzentwurf (als PDF-Datei)

>> Zum CCS-Kongress