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Umweltverträglichkeitsprüfung für geplanten Tagebau Gubin/Brody mit Mängeln behaftet

Karte des grenzüberschreitenden Braunkohletagebaus

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Kritik an der Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten polnischen Tagebau Gubin/Brody unweit der Landesgrenze geübt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens haben die energiepolitische Sprecherin und der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Heide Schinowsky und Benjamin Raschke hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Demnach ist die Umweltverträglichkeitsprüfung „mangelhaft und unzureichend“. Sie forderten die Landesregierung auf, sich in das Verfahren einzuschalten.

Der staatliche Energiekonzern PGE (Polska Grupa Energetyczna) plant zwischen den Orten Gubin und Brody einen Tagebau auf einer Fläche von über 10.000 Hektar, direkt an der Grenze zu Brandenburg. Dort sollen ab dem Jahr 2025 jährlich 17 Millionen Tonnen Kohle gefördert werden. Der nächste brandenburgische Ort zu der Grube wäre Groß Gastrose an der Neiße.

„Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsprüfung beschränkt sich überwiegend auf polnisches Staatsgebiet. Dadurch sind grenzübergreifende Umweltauswirkungen nicht bewertbar“, sagte Heide Schinowsky. „Doch dass die Auswirkungen des geplanten Tagebaus auf Grund- und Oberflächengewässer an der Neiße-Grenze enden, ist nicht zu erwarten“. So wurde erst in der letzten Woche bekannt, dass die polnischen Gemeinden Gubin und Brody Schadenersatz von Vattenfall fordern, weil das Trinkwasser durch den aktiven Tagebau Jänschwalde beeinträchtigt wird. Die Unterlagen seien nicht geeignet, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sachgerecht beurteilen zu können, kritisierte Schinowsky.

„Die Landesregierung ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die Brandenburger Interessen beim Umweltschutz, bei der Versorgung mit sauberem Trinkwasser und beim Emissions- und Gesundheitsschutz gewahrt werden.“ Sie müsse im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem geplanten Tagebau ebenfalls Stellung beziehen.

Hintergrund

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein europaweit gesetzlich geregeltes Verfahren, das die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft etc.) feststellt, beschreibt und bewertet. Dazu gehört auch eine Beteiligung von betroffenen BürgerInnen, der Verwaltung, von Verbänden und Unternehmen. Das geplante Tagebauvorhaben ist nur wenige hundert Meter von der Grenze zu Deutschland entfernt. Daher wird diese UVP grenzüberschreitend durchgeführt.

Die Unterlagen zur UVP wurden stark gekürzt in eine deutsche Fassung übersetzt und liegen derzeit in grenznahen Gemeinden und Kommunen aus. Bis zum 12. Januar 2016 können Einwendungen der betroffenen Öffentlichkeit und Fachbehörden bei polnischen Behörden eingereicht werden.

Heide Schinowsky wird an diesem Donnerstag im Landtagsplenum eine mündliche Frage zur Beteiligung der Landesregierung an der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Tagebau stellen. Voraussichtlich wird die Frage von der Landesregierung schriftlich bis ca 15 Uhr beantwortet werden. Bei Interesse leiten wir Ihnen die Antwort gerne zu.

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