Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für eine verbesserte Aufsicht ambulanter Pflegedienste ein, um Abrechnungsbetrug entgegenzuwirken (pdf-Datei) und die Pflegequalität sicherzustellen. Die sozialpoltische Sprecherin der Fraktion URSULA NONNEMACHER forderte eine Registrierung ambulanter Pflegedienste bei einer Landesbehörde. Hintergrund sind Berichte über die deutschlandweit hohe Zahl an Fällen von Abrechnungsbetrug auf Kosten von Sozialkassen und Kommunen. Leidtragende sind zudem viele Pflegebedürftige, denen im Zuge des Betrugs Leistungen vorenthalten werden.
Die nicht erbrachten Leistungen gefährdeten bei Pflegebedürftigen die Gesundheit oder sogar das Leben. „Das schamlose Ausnutzen der Situation pflegebedürftiger Menschen ist erschütternd. Besonders hilfebedürftige Menschen erhalten hier nicht die Pflege, die ihnen zusteht. Auch müssen wir vermeiden, dass kriminelle Machenschaften Einzelner eine ganze Branche in Verruf bringen.“
Anfang des Jahres ergaben sich aufgrund von Medienberichten über interne Dokumente des Bundeskriminalamtes (BKA) Hinweise auf systematischen Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten. Vermutet wurde auch ein Bezug zur internationalen organisierten Kriminalität. Zur Rede stand unter anderem die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen und das Fälschen von Pflegeprotokollen. Die Sozialkassen bezifferten den Schaden Medienberichten zufolge auf bundesweit über eine Milliarde Euro jährlich.
Bisher ist die Kontrolle darüber, welche pflegerischen Leistungen im geschützten Bereich der eigenen Häuslichkeit erbracht werden, schwierig. Zudem sind die Kontrollmöglichkeiten durch die Kostenträger im Vergleich zu staatlichen Ermittlungsbehörden sehr eingeschränkt. Aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion muss es jedoch zukünftig möglich sein, auffällig gewordene oder mängelbehaftete Pflegedienste vom Markt fernzuhalten. „Eine spezielle Aufsicht für ambulante Dienste ist ein Baustein gegen die finanzielle Übervorteilung von Kassen, Kommunen und pflegebedürftiger Menschen und für mehr Transparenz in der Pflege“, sagte URSULA NONNEMACHER.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit dem Sommer eine Meldepflicht für ambulante Pflegedienste. Auch das Land Berlin geht bei diesem Thema voran. Im Koalitionsvertrag der neuen Berliner Regierung wurde vereinbart: 'Die Koalition geht konsequent gegen Leistungsmissbrauch in der Pflege vor... Bei der ambulanten Pflege werden die Bezirke weiterhin bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch personell unterstützt. Durch Überarbeitung der Rahmenverträge auf Augenhöhe mit den Partnern sollen die Rechte des Sozialhilfeträgers gestärkt und wirksamer gegen auffällig gewordene Pflegedienste vorgegangen werden können.'
Dieses Ziel könne Brandenburg auch erreichen, indem eine Meldepflicht im Landesamt für Soziales und Versorgung eingeführt wird und damit die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung der Anbieterinnen und Anbieter von Pflegedienstleistungen einer staatlichen Aufsicht unterzogen ist, sagte die Abgeordnete.
In Brandenburg besteht eine im Bundesvergleich besonders hohe Pflegeprävalenz, gibt es also im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung besonders viele Pflegebedürftige. Aktuell sind hier rund 96.000 Menschen pflegebedürftig. Für das Jahr 2030 werden für das Land die höchsten Pflegequoten bundesweit vorausgesagt. Die Zahl der zu pflegenden Menschen wird sich bis dahin voraussichtlich auf 160.000 erhöht haben.
Bereits jetzt werden über 70% der Pflegebedürftigen zuhause gepflegt, oft durch Mitarbeiter*innen eines ambulanten Pflegedienstes. Viele Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten fahren jeden Tag viele Kilometer zu ihren Patientinnen und Patienten und leisten dort gute Arbeit.