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Höchstmengenüberschreitung von Acetamiprid im Rapshonig durch den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG in der Blütezeit

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Der Landkreis Dahme Spreewald informierte seine Imkerinnen und Imker über Beanstandungen im Rapshonig. Laut Schreiben vom 10.10.2017 wurden in sechs Honigproben Acetamiprid über dem zulässigen Höchstwert von 0,05 mg/kg gefunden, womit der Honig nicht mehr verkehrsfähig ist. Die ermittelten Werte lagen zwischen 0,112 mg/kg und
0,398 mg/kg zwei- bis achtfacht über dem zulässigen Höchstgehalt. Eine Gesundheitsgefahr besteht laut des Institutes für Hygiene und Umwelt Hamburg und des Institut für Risikobewertung nicht.

Acetamiprid (Neonikotinoid-Insektizid) ist der Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels Mospilan, welches auch in der Blütezeit gegen den Rapsglanzkäfer eingesetzt wird. Raps gehört zu den spritzintensiven Kulturen und stellt gleichzeitig eine Massentracht für die Bienen dar.

Das MdJEV und der Pflanzenschutzdienst des LELF haben abgestimmt, das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu bitten, die Zulassung von Mospilan zu überprüfen und ggf. den Anwendungszeitraum zu beschränken.

Der Landkreis Dahme Spreewald fordert die Imkerinnen und Imker auf, sich mit den Landwirtinnen und Landwirten zu Spritzzeiten von Pflanzenschutzmitteln (z.B. nachts nach dem Bienenflug) abzustimmen und verweist auf Presseveröffentlichungen des LELF.
Weiterhin erinnert der Landkreis Dahme Spreewald die Imkerinnen und Imker an die Sorgfaltspflicht und die Durchführung von Eigenkontrollen des Honigs, insofern die Behandlung von Raps mit Mospilan in der Nähe der Bienenvölker bekannt ist.

Ich frage die Landesregierung:

Fund von Acetamiprid-belastetem Honig

1. Wie viele Honigproben wurden insgesamt im Jahr 2017 auf Acetamiprid getestet?

2. Welche Gehalte von Acetamiprid wurden in den Proben festgestellt (bitte einzeln für jede Probe angeben)?

3. In welchem Landkreis/ welchen Landkreisen wurden die mit Acetamiprid belasteten Proben gefunden?

4. Nach welchen Wirkstoffen wurde bei der Eigenkontrolle sowie bei der Kontrolle des Instituts für Hygiene und Umwelt Hamburg noch gesucht? Wie lauten die Ergebnisse dieser Untersuchungen?

5. Wann wurden die Eigenkontrollen durchgeführt und wann die Analyse durch das Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg?

6. Wann wurde der belastete Honig aus dem Handel gezogen? Wie viele Kilo Honig sind durch zu hohe Acetamipridwerte nicht mehr als verkehrsfähig eingestuft worden?

7. Was passiert mit Honig, welcher zu hohe Acetamipridwerte aufweist? Ist dieser z.B. für die Winterfütterung der Tiere geeignet?

8. Welcher finanzielle Schaden ist den ImkerInnen durch den nicht mehr verkehrsfähigen Honig entstanden? Wer übernimmt die Schadenskosten in den aufgetretenen Fällen?

9. Was kostet eine Eigenkontrolle und die Analyse am Institut für Hygiene und Umwelt auf Acetamiprid für eine Honigprobe? Wer trägt diese Kosten?

10. Wie schätzt die Landesregierung Acetamipridwerte, die zwei- bis achtfach höher als der zulässige Höchstgehalt sind, hinsichtlich der Toxizität für Bienen und der Gesundheitsgefährdung für VerbraucherInnen ein?

Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Mospilan

11. Was beinhalten die Anwendungshinweise für den Einsatz von Mospilan im Rahmen der guten fachlichen Praxis?

12. Welche Schäden entstehen für ImkerInnen durch den Einsatz des Neonikotinoids Acetamiprid hinsichtlich von Bienenverlusten und der Schwächung der Bienenvölker in den ermittelten Fällen? Welche Auswirkungen hat das Neonikotinoid Acetamiprid allgemein auf die Bienengesundheit?

13. Wird Mospilan prophylaktisch angewendet oder ausschließlich beim Befall von Rapskulturen mit dem Rapsglanzkäfer eingesetzt?

14. Sind Landwirte ebenso wie die Imkerinnen und Imker von Landkreisen bzw. vom LELF aufgefordert, den Dialog zu suchen und über die Spritzzeiten zu informieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist diese Aufforderung erfolgt?

15. Wie viele Hektar Raps wurden 2017, 2016, 2010 und 2006 in Brandenburg angebaut?

16. Wie wirkt das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und insbesondere der Wirkstoff Acetamiprid auf Bienen und andere Insekten?

17. Wie viel Mospilan wurde durchschnittlich in 2016 eingesetzt und wie viele Hektar Raps wurden mit Mospilan „behandelt“?

18. Neonikotinoide wirken über den gesamten Pflanzenkörper und damit auch im Pollen und Nektar. Wie schätzt die Landesregierung die Empfehlung ein, Mospilan nachts nach dem Bienenflug auszubringen, um die Belastung mit Acetamiprid im Rapshonig zu vermeiden?

19. Wie erfährt die Imkerin / der Imker in der Praxis von der Behandlung von Feldern mit Mospilan und anderen Pflanzenschutzmitteln in der Nähe seiner Bienenvölker, welche ja alle Rückstände im Honig hinterlassen können, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen?

20. Welche Maßnahmen unternimmt der Pflanzenschutzdienst, um bei LandwirtInnnen und ImkerInnen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und den Bienenflug aufzuklären und eine Kontamination mit Rückständen der Pflanzenschutzmittel im Honig zu verhindern?

21. Wer übernimmt die Schadenskosten für den nicht verkehrsfähigen Honig, im Falle dass der / die Landwirt das Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis ange-wandt hat und der Honig aufgrund von Rückständen nicht verkehrsfähig ist?


http://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.330626.de