Zum Inhalt springen

Ausbau der Erneuerbaren: Sonne und Wind für die Energiewende

Klimaneutralität – das erreichen wir nur mit einer konsequenten Umstellung der Energieversorgung. Die Richtschnur: weg von fossilen Rohstoffen, hin zu Erneuerbaren Energien. Und das heißt, wir müssen massiv Windkraft- und Solar-Anlagen bauen. Es gilt nämlich nicht nur den aktuellen Strombedarf zu decken, sondern auch den, der aus anderen Bereichen noch dazukommt – z.B. Elektromobilität und Wärmeversorgung.

Die Solarpflicht kommt

Endlich kommt sie: die Solarpflicht. Im vergangenen Jahr gab es die grundsätzliche Verständigung der Koalition; nun liegt der konkrete Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vor. Was genau beinhaltet er?

  • Für Neubauten von öffentlichen Gebäuden gilt eine Solarpflicht ab 2024,
  • Für Neubauten von gewerblichen Gebäuden gilt eine Solarpflicht ab 2025,
  • Für Neubauten von Parkplätzen von Nichtwohngebäuden ab 35 Stellplätze gilt eine Solarpflicht ab 2024.
Neue Gebäude zu bauen, ohne die Dachflächen für Solarenergie zu nutzen, ist völlig aus der Zeit gefallen. Die Solarpflicht ist ein überfälliges und notwendiges Instrument, um die Energiewende voranzutreiben und Energierechnungen zu senken.
Clemens Rostock, energiepolitischer Sprecher

Die Solarpflicht ist besonders wichtig bei PV-Anlagen. Denn Dächer sind Flächen, die schon versiegelt sind und sonst kaum anderweitig genutzt werden können.

Die Pflicht für Neubauten kann aber nur der erste Schritt sein. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kämpfen wir für eine Solarpflicht für Dachsanierungen bei bestehenden Gebäuden.

Noch größer wäre natürlich das Potenzial, wenn auch die privaten Gebäude berücksichtigt würden. Insgesamt könnten nämlich auf ca. 84 % aller Dächer in Brandenburg Solaranlagen gebaut werden (Solaratlas Brandenburg). Damit könnte ungefähr so viel Strom erzeugt werden wie zwei mittlere Atomkraftwerke.

Denkmal mit Erneuerbaren

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen ganz wichtigen Schalter umgelegt: Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist nun „im überragenden öffentlichen Interesse“. Das bedeutet, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Zweifel Vorrang vor anderen Interessen hat. Mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Brandenburg verankern wir diesen Grundsatz jetzt auch in der Abwägung mit dem Denkmalschutz. Sprich: Es wird leichter, Windräder und Solaranlagen in der Nähe von Denkmälern zu bauen. Konkret heißt das:

  • In Zukunft sollen PV-Anlagen auf und an Denkmälern genehmigt werden können, wenn sie das äußere Erscheinungsbild nicht erheblich beeinflussen, die Anlagen zurückgebaut werden können und nur kaum bis gar nicht die Substanz des Denkmals eingegriffen wird.
  • Für Windkraftanlagen gilt, dass sie aus Sicht des Denkmalschutzes immer genehmigt werden sollen – es sei denn, sie stehen in der Umgebung eines besonders landschaftsprägenden Denkmals. Welche Denkmäler besonders landschaftsprägend sind, wird federführend durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) bestimmt.

Jetzt kommt es darauf an, dass dieser Paradigmenwechsel auch in den Genehmigungsbehörden aufgegriffen wird und Projekte schnell realisiert werden. Damit es in Zukunft zu einer einheitlichen Anwendung des Gesetzes kommt, werden wir jetzt im weiteren Verfahren genau prüfen, dass alle relevanten Begriffe eindeutig sind. Und nicht zuletzt ist uns wichtig, dass die Liste der besonders landschaftsprägenden Denkmale gemeinsam mit dem Energie- und das Klimaministerium erarbeitet wird – und abschließend sein wird.

Hintergrund: Energiewende für die klimaneutrale Zukunft

In Brandenburg sollen bis 2032 min. 2,2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden – auf diesen Flächen sollen dann aus den aktuell 8 GW installierter Leistung 15 GW werden. Bei PV-Anlagen ist das Ziel in Brandenburg, die aktuelle Leistung von 5,2 GW bis 2040 auf 33 GW auszubauen (Energiestrategie Brandenburg). Wir brauchen also knapp eine Verdoppelung der Leistung bei der Windenergie und mehr als eine Versechsfachung bei PV-Anlagen. Dabei kommt uns die technische Entwicklung zugute, da neuere Anlagen viel mehr Leistung bringen. Um Unternehmen bei der Umstellung ihrer Energieversorgung zu unterstützen, haben wir uns dafür eingesetzt, Gelder im Brandenburg-Paket für die energetische Transformation bereitzustellen (Brandenburg Paket Energie). Und sowohl mit der Solarpflicht als auch der Änderung des Denkmalschutzgesetzes machen wir wichtige Fortschritte auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft.