Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Beschlossen: ein Corona-Rettungsschirm für die soziale Infrastruktur in Brandenburg!

Die Liste der Brandenburgischen Einrichtungen, Angebote und Träger, die sich hilfsbedürftiger Menschen annehmen, ist lang: etwa Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Tafeln oder Fahrdienste. Sie alle haben einen unschätzbaren Wert für unser Gemeinwohl. Damit die soziale Infrastruktur in Brandenburg auch unter den schwierigen Bedingungen der Coronakrise gesichert wird, haben wir mit unseren Koalitionspartnern der SPD und CDU erfolgreich einen Antrag im Landtag eingebracht.

Mit dem Beschluss muss die Landesregierung jetzt zweierlei umsetzen: Einerseits müssen die Sozialleistungen weiterhin erbracht werden - modifiziert und angepasst. Andererseits bekommen die Dienstleister, die nicht nach den Sozialgesetzbüchern finanziert werden, finanzielle Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm. Das betrifft etwa psychosoziale Dienste oder Kontakt- und Beratungsstellen.

Besonders wichtig war es uns zudem, dass Frauenhäuser die Möglichkeit bekommen, ihre räumlichen Kapazitäten zu erhöhen. Denn durch ein erhöhtes Aufkommen häuslicher Gewalt auf der einen und durch die geltenden Hygienepläne und Abstandsregelungen auf der anderen Seite ist der Bedarf gestiegen.

Der Corona-Rettungsschirm für die soziale Infrastruktur in Brandenburg ist ein wichtiger Schritt, um die kommunalen Strukturen der sozialen Dienstleister zu erhalten.

Antrag: Ein Corona-Rettungsschirm für die soziale Infrastruktur in Brandenburg!

Rede: Carla Kniestedt spricht zum Antrag