(Nr. 75) Mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage des umweltpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE, zum Stand der Entschädigungen für Übernahmeansprüche am Flughafen BER liegen erstmals Zahlen und Daten zu dieser Frage vor.
Demnach liegen insgesamt 50 Wohngrundstücke im Gebiet des sogenannten Übernahmeanspruchs. Deren Eigentümer haben Anspruch auf eine komplette Entschädigung für die Übernahme der Immobilien durch die Fluhafengesellschaft (FBB). Es handelt sich um Grundstücke von am allerschwersten betroffenen Anrainern im Osten und Westen der Startbahnen, die sehr niedrig überflogen werden.
Hierbei muss die Wertermittlung so erfolgen, als hätte die wertmindernde Planungsentscheidung zum Bau des BER nicht stattgefunden. Das gilt für alle 50 Immobilien und wurde von der FBB GmbH bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2010 (Az. 1 BvR 2736/08) nicht beachtet. „Die Antwort der Landesregierung hierzu bleibt unklar und ist verschwurbelt. Sie tut so als gäbe es nach wie vor nur individuelle Lösungen. Das ist jedoch definitiv nicht der Fall. Es ist wichtig, dass dies auch in der Region bekannter gemacht wird", sagte BENJAMIN RASCHKE.
32 Grundstückseigentümer haben eine solche komplette Entschädigung beantragt. Bis auf zwei Verfahren sind diese Ansprüche inzwischen abgegolten.
Die restlichen 18 Immobilien sollen auf Antrag der Eigentümer nicht entschädigt, sondern durch Schallschutzmaßnahmen geschützt werden. Hier stehen Vereinbarungen für 8 Objekte noch aus. BENJAMIN RASCHKE: "Wir sehen nach wie vor große Probleme bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Es gab dazu einen klaren Auftrag des Landtags. Dieser Beschluss zum Erlass von Vollzugshinweisen (Drucksache 6/6562-B) wurde noch immer nicht vollständig umgesetzt. Das juristische Vorgehen der FBB GmbH gegen die Vollzugshinweise muss durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft zurück genommen werden."
>> Unsere Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung