Allein in Brandenburg starben von Mittwoch auf Donnerstag 41 Menschen am Corona-Virus. Die Kapazitäten in Krankenhäusern werden knapp. Die Zahlen nehmen zu, trotz der Einschränkungen, die seit Anfang November gelten. Vor allem in den ländlichen Regionen, in denen das Coronavirus lange Zeit weniger verbreitet war, steigen die Infektionszahlen in den letzten Wochen rasant.
Wir Bündnisgrüne unterstützen den konsequenten Lockdown nicht leichtfertig. Denn uns ist schmerzlich bewusst, dass der Lockdown soziale und gesellschaftliche Folgen hat – Einsamkeit, steigende häusliche Gewalt, finanzielle Not. Und der Lockdown rüttelt an den Grundfesten unserer freien, demokratischen Gesellschaft: Er geht mit schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte einher. Er schränkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit oder die Berufsfreiheit massiv ein.
Wir haben uns deshalb schon lange für eine stärkere Beteiligung des Parlaments stark gemacht. Solche schwerwiegenden Maßnahmen bedürfen einer starken demokratischen Legitimation. Wir freuen uns daher, dass der Landtag am Dienstag den Gesetzentwurf zur Beteiligung des Parlaments – das Infektionsbeteiligungsgesetz – verabschiedet hat. Das Gesetz räumt dem Parlament ein Widerspruchsrecht ein. Das heißt, dass das Parlament eine Verordnung der Regierung ablehnen kann. Dann muss die Regierung die entsprechende Verordnung innerhalb von sieben Tagen aufheben.
Wir alle müssen jetzt bei diesen harten Einschränkungen mitziehen. Und es gibt Grund zur Zuversicht: Der Lockdown wirkt, das hat das Frühjahr gezeigt. Und es ist wahrscheinlich, dass schon vor dem Jahreswechsel mit der Impfung von Menschen mit besonderem Risiko begonnen werden kann.