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Anerkennung polnischer Mediziner und Medizinerinnen-Abschlüsse sicherstellen!

Antrag „Anerkennung polnischer Mediziner und Medizinerinnen-Abschlüsse sicherstellen!“ herunterladen (PDF, 217 KB)

Begründung:

Seit Juli 2019 besteht ein Dissens zwischen der Brandenburger Approbationsbehörde - dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) - und dem Asklepios Klinikum Uckermark/der Pommerschen Medizinischen Universität Stettin (PUM) im Hinblick auf die Anerkennung der Abschlüsse von in Polen ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten in der Anwendung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG inkl. An-hang V, Punkt 5.1.1 - BQ-RL) in der aktuell konsolidierten Fassung vom 15. April 2019.

An polnischen Universitäten werden viele angehende Medizinerinnen und Mediziner aus Polen und anderen EU-Staaten ausgebildet, die nach Abschluss ihres Studiums im Land ihrer Wahl ihre Approbationen beantragen, um dann dort zu arbeiten. Dieses Approbationsverfahren gestaltet sich nach Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen eines automatisierten Verfahrens nach der vorgenannten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sowie der jeweils nationalen Umsetzung – in Deutschland der Bundesärzteordnung (BÄO).

Im April 2019 hatte die Republik Polen zwei sog. „zusätzliche Bescheinigungen“ in Anhang V. Punkt 5.1.1. BQ-RL aufnehmen lassen. Dadurch wurden die Anforderungen an eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikation zum Arzt auf Grundlage in Polen absolvierter Medizin-Studiengänge unmittelbar erhöht. Im Einzelnen handelt es sich einerseits um das sog. „LEK“, das im Wesentlichen Grundkenntnisse im Bereich Medizinrecht und -ethik vermitteln soll und primär auf die Lage in Polen bezogen ist; Begleit- und Vorbereitungsliteratur auf die auch englischsprachig angebotene Abschlussprüfung gibt es nur in polnischer Sprache. Hinzu kommt andererseits das sog. „Staz“. Es ist dem bis 2004 in Deutschland bestehenden Arzt im Praktikum vergleichbar und erfordert eine 13-monatige praktische Ausbildungsphase, die neben das in Polen während des Studiums zu absolvierende Praktische Jahr tritt und diesem Studienabschnitt weitgehend entspricht.

Seit 22 Jahren existiert an der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin (PUM) ein englischsprachiger Medizinstudiengang für Studierende aus dem Ausland. Der Asklepios-Konzern und speziell das Klinikum Uckermark kooperiert seit 2013 mit der PUM, um deutsche Ärztinnen und Ärzte für seine Kliniken in diesem englischsprachigen Studiengang ausbilden zu lassen.

Nach sechs Jahren beantragten die ersten Absolvierenden des englischsprachigen Studiengangs bei deutschen Approbationsbehörden die Erteilung der Approbation, ohne dass ihnen offensichtlich die im April 2019 geänderte Rechtslage in Polen bekannt oder mitgeteilt worden war. Im Juli 2019 erreichten dementsprechend die Brandenburger Approbationsbe-hörde (LAVG) zwei Anträge auf Approbation von Absolventen der Pommerschen Medizini-schen Universität in Stettin (PUM), die aufgrund der geänderten Rechtslage in Polen unvollständig waren.

Laut der Richtlinie 2005/36/EG (Fassung vom 15.04.2019) der Europäischen Union gilt - wie oben dargelegt - in Polen eine ärztliche Ausbildung als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch eine Bescheinigung über das 13-monatige Staz und die mündliche Prüfung LEK beigebracht wird. Sämtliche Antragstellenden, die eine ärztliche Ausbildung in Polen nach polnischem Recht abgeschlossen haben, wird die Approbation im Wege der automatisierten Anerkennung erteilt, sofern sie die in der Richtlinie verbindlich festgelegten Kriterien erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Der Landtag unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, sich auf verschiedenen Ebenen für eine Lösung des Problems mit dem Ziel einer Approbation der Absolventinnen und Absolventen einzusetzen.