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Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten polnischen Tagebauvorhabens Gubin/Brody

Heide Schinowsky:

Auf einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Schenkendöbern am 7. Dezember 2015 in Kerkwitz wurde deutliche Kritik an der Qualität der Unterlagen zur grenzübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten polnischen Tagebaus Gubin/Brody geäußert.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein europaweit gesetzlich geregeltes Verfahren, das die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft etc.) feststellt, beschreibt und bewertet. Dazu gehört auch eine Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung, Verbänden und Unternehmen. Das geplante Tagebauvorhaben ist nur wenige hundert Meter vom deutschen Staatsgebiet entfernt. Daher wird diese UVP grenzüberschreitend durchgeführt.

Die durchgeführte UVP weist bei der Bestimmung des Untersuchungsraumes und -umfangs, der Untersuchung von Beeinträchtigungen von Mensch, Fauna u. Flora und der potentiell betroffenen Natura-2000-Gebiete sowie der Wirkung auf Grund- und Oberflächengewässer schwerwiegende Mängel und Lücken auf.

Bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern war auf der Versammlung unklar, ob und wie sich die Landesregierung für die Interessen der BrandenburgeInnen einsetzt und in das Verfahren einbringt. Die Unterlagen zur UVP wurden stark gekürzt in eine deutsche Fassung übersetzt und liegen derzeit in grenznahen Gemeinden und Kommunen aus. Bis zum 12. Januar 2016 können Einwendungen der betroffenen Öffentlichkeit und Fachbehörden bei polnischen Behörden eingereicht werden.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Brandenburger Interessen beim Umweltschutz, bei der Versorgung mit sauberem Trinkwasser und beim Emissions- und Gesundheitsschutz im Rahmen der UVP zum geplanten Tagebau Gubin/Brody transparent und deutlich als Stellungnahmen eingebracht werden?

Antwort der Landesregierung

Gemäß dem Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung und auch aufgrund von EU-Regelungen wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Rahmen der von der polnischen Seite durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt. Das LBGR hat Unterlagen in Form einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung zum geplanten Vorhaben und einen Bericht zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen erhalten.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen hat das LBGR seinerseits die Beteiligung der in ihrem umweltbezogenen Aufgabengebiet betroffenen Behörden, der betroffenen Gemeinden sowie der Öffentlichkeit veranlasst. In das Verfahren sind in Brandenburg das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Landkreis Spree-Neiße einbezogen. Die bisherige Prüfung der übergebenen Unterlagen hat ergeben, dass diese nicht ausreichend sind, um mögliche Umweltauswirkungen auf das Land Brandenburg hinreichend beurteilen zu können. Gemeinsam mit den Fachbehörden beabsichtigt das LBGR deshalb, mit der Stellungnahme die polnische Seite um Bereitstellung weiterer, dem Umweltbericht zugrunde liegender Fachgutachten zu ersuchen. Darüber hinaus sieht die Deutsch-Polnische-UVP-Vereinbarung vor, dass vor einer Entscheidung auf Wunsch der betroffenen Vertragspartei Konsultationen durchzuführen sind. Das eröffnet die Möglichkeit, betroffene Umweltbelange noch einmal vorzubringen.

Minister Albrecht Gerber