Zum Inhalt springen

Unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer entlasten - Erfassung der aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit vereinheitlichen!

Antrag „Unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer entlasten - Erfassung der aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit vereinheitlichen!“ herunterladen (PDF, 204 KB)

Der Landtag möge beschließen:

Das Land Brandenburg schätzt und würdigt den selbstlosen Einsatz der aktiven Ehrenamtlichen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerkes (THW). Aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW können Jubiläumsprämien und finanzielle Zuschüsse zum Ersatz ihres Aufwandes gewährt werden.

Die hierfür notwendige Erfassung der aktiven Dienstzeiten in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt derzeit landesweit noch sehr unterschiedlich. Es bestehen sowohl händische als auch elektronische Erfassungsmethoden. Das Prämien- und Ehrenzeichengesetz sieht ein entsprechendes Antragsverfahren für die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes vor. Die Bearbeitung für die rückwirkende Gewährung hat bei den antragstellenden Aufgabenträgern und auch in der Landesverwaltung in der Vergangenheit zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt. Die Übermittlung der Daten zu den erfassten aktiven Dienstzeiten an die Bewilligungsbehörde erfolgt auf Grundlage des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes schriftlich, in Papierform oder als Anhang in PDF-Format per E-Mail.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Erfassung von aktiven Dienstzeiten in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg eine landesweit einheitliche und softwarebasierte Erfassungsmethodik einzuführen und den kommunalen Aufgabenträgern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Über die Software soll auch das Antragsverfahren nach dem Prämien- und Ehrenzeichengesetz und die Übertragung der Daten an die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) ermöglicht werden. Belange des Datenschutzes sind dabei zu berücksichtigen.

Mit den unteren Katastrophenschutzbehörden und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ist abzustimmen, inwieweit diese in eine softwarebasierte Erfassungsmethodik einbezogen werden können, um auch sie bei Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

Das zuständige Ministerium wird gebeten, dem zuständigen Landtagsausschuss im September 2020 dazu zu berichten.

Begründung:

Das bisherige Verfahren zur Erfassung der Dienst- und Einsatzzeiten führt zu einer aufwendigen Doppelerfassung von Daten. Aufgrund verschiedener Medienbrüche ist auch die Einheitlichkeit der Daten nicht zweifelsfrei gewährleistet. Eine einheitliche Software-Lösung erscheint als effektivste und ressourcenschonendste Erfassungsvariante. Sie stellt zudem eine sinnvolle Weiterentwicklung des bisherigen Verfahrens zur Umsetzung des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes dar.

Während das System der Freiwilligen Feuerwehr landesweit einheitlich strukturiert ist, gibt es insbesondere im Bereich des Katastrophenschutzes unterschiedliche Organisationsformen und -kulturen der beteiligten Hilfsorganisationen. Inwieweit hier Bedarf für eine einheitliche Software-Lösung vorhanden und eine solche technisch umsetzbar ist, ist zunächst zu eruieren.